Zum Inhalt springen

AGB / Nutzungsbedingungen

Version: 2026-05-11

Allgemeine Geschäftsbedingungen

TEIL I - ALLGEMEINER TEIL

§ 1 Vertragsgegenstand und Vermittlerrolle

(1) Die 4S Aachen GmbH, Horngasse 19, 52064 Aachen (nachfolgend "Plattformbetreiber") betreibt unter der Domain fairvisit.de eine Vermittlungsplattform für Unterkünfte.

(2) Der Plattformbetreiber erbringt ausschließlich Vermittlungsleistungen und wird nicht selbst Vertragspartei des Unterkunftsvertrags. Der Unterkunftsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastgeber (Host) zustande.

(3) Der Plattformbetreiber schuldet keine Leistungen hinsichtlich der Qualität, Verfügbarkeit oder Beschaffenheit der vermittelten Unterkünfte.

(4) Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Plattformregeln, die Bestandteil dieser AGB sind und unter https://www.fairvisit.de/de/plattformregeln abrufbar sind.

§ 2 Haftungsbeschränkungen

(1) Der Plattformbetreiber haftet nicht für die Erfüllung der Leistungspflichten aus dem Unterkunftsvertrag. Ansprüche wegen Mängeln, Nichterfüllung oder sonstiger Pflichtverletzungen aus dem Unterkunftsvertrag sind ausschließlich zwischen Gast und Host geltend zu machen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Plattformbetreiber der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.

§ 3 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Plattformbetreiber erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers, welche unter https://www.fairvisit.de/de/datenschutz abrufbar ist.

(2) Hosts sind als Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Gäste aus dem Unterkunftsvertrag eigenverantwortlich.

§ 4 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.

(2) Der Plattformbetreiber ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Für Streitigkeiten zwischen Gast und Host wird auf die Plattformregeln sowie das dort geregelte Schlichtungsverfahren verwiesen.

§ 5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Bei Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3) Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber der Sitz des Plattformbetreibers.

§ 6 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern dies erforderlich ist und die Änderungen für die Nutzer zumutbar sind.

(2) Änderungen werden den Nutzern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und durch Hinweis auf der Plattform mitgeteilt.

(3) Änderungen bedürfen der Zustimmung des Nutzers. Die Zustimmung erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung auf der Plattform (z.B. beim nächsten Login). Die wesentlichen Änderungen werden dem Nutzer im Vergleich zur Vorversion dargestellt. Stimmt der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten zu, ist der Plattformbetreiber berechtigt, die Möglichkeit zur Erstellung neuer Buchungen einzuschränken, bis die Zustimmung erteilt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Absatz 4 bleibt unberührt.

(4) Widerspricht der Nutzer den Änderungen fristgerecht, kann der Plattformbetreiber das Nutzungsverhältnis außerordentlich kündigen.

TEIL II - FÜR GÄSTE

§ 7 Vertragsschluss und Buchungsablauf

(1) Die Präsentation von Unterkünften auf der Plattform stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Bei Unterkünften mit Sofortbuchung stellt das Inserat ein verbindliches Angebot des Hosts dar. Der Gast nimmt dieses Angebot durch Abschluss des Buchungsvorgangs an. Der Unterkunftsvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande.

(3) Bei Unterkünften mit Bestätigungspflicht gibt der Gast durch Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Unterkunftsvertrags ab. Der Unterkunftsvertrag kommt durch die Annahme des Hosts zustande. Die Annahme wird mit Zugang der Bestätigung beim Gast wirksam.

(4) Der geschlossene Unterkunftsvertrag ist für beide Parteien bindend.

§ 8 Preise und Zahlung

(1) Der Gast zahlt den bei Buchung angezeigten Gesamtbetrag. Dieser setzt sich zusammen aus: – dem Unterkunftspreis (Übernachtungspreis einschließlich etwaiger vom Host festgelegter Zusatzgebühren wie Reinigungsgebühr, abzüglich etwaiger Rabatte), – etwaigen behördlichen Gebühren (z.B. Ortstaxe), – sowie einem etwaigen vom Host umgelegten Provisionsanteil (Servicegebühr). Die einzelnen Bestandteile werden dem Gast vor Abschluss des Buchungsvorgangs transparent ausgewiesen.

(2) Die Zahlung erfolgt bei Buchung über einen vom Plattformbetreiber ausgewählten Zahlungsdienstleister.

(3) Die Auszahlung des Unterkunftspreises sowie etwaiger behördlicher Gebühren an den Host erfolgt nach erfolgter Buchung abzüglich der Provision.

(4) Der Host legt eine kostenfreie Stornierungsfrist von bis zu 30 Tagen vor dem Check-in-Datum fest. Diese wird dem Gast vor Abschluss der Buchung angezeigt. Storniert der Gast mindestens so viele Tage vor dem Check-in-Datum, wie die Stornierungsfrist vorsieht, wird der gezahlte Gesamtbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 2 % des Gesamtbetrags erstattet. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr liegt im Ermessen des Plattformbetreibers. Storniert der Gast nach Ablauf der Stornierungsfrist, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wird die Unterkunft im Zeitraum einer nicht erstattungsfähigen Stornierung ganz oder teilweise anderweitig über die Plattform vermietet, hat der Gast Anspruch auf anteilige Erstattung. Der erstattungsfähige Betrag bemisst sich nach dem Verhältnis der anderweitig vermieteten Nächte zum ursprünglichen Buchungszeitraum, maximal in Höhe des ursprünglich für die betreffenden Nächte gezahlten Betrags. Der Plattformbetreiber informiert den Gast über eine eingetretene Neuvermietung.

(5) Der Gast hat nach Abschluss des Buchungsvorgangs bzw. nach Bestätigung durch den Host eine Zahlungsfrist von bis zu vier Tagen, um die Zahlung abzuschließen. Die genaue Frist wird dem Gast auf der Zahlungsseite angezeigt. Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist beim Zahlungsdienstleister verbucht, wird die Buchung automatisch storniert; ein Unterkunftsvertrag kommt nicht zustande. Geht eine Zahlung nach Ablauf der Frist oder nach einer anderweitigen Stornierung dennoch ein, wird der Betrag vollständig und ohne Abzüge an den Gast erstattet. Die Stornierungsregelungen gemäß Abs. 4 und § 11 Abs. 4 gelten erst ab Wirksamwerden des Unterkunftsvertrags (Zahlungseingang).

(6) Leistet der Plattformbetreiber im Fall einer berechtigten Rückerstattung die Zahlung an den Gast ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln vor, weil das Guthaben des Hosts beim Zahlungsdienstleister nicht ausreicht (Vorleistung), so tritt der Erstattungsanspruch des Gastes gegen den Host in Höhe des vorgestreckten Betrags an den Plattformbetreiber ab. Der Gast erklärt sich mit der Buchung mit dieser Abtretung einverstanden. Der Plattformbetreiber ist zur Vorleistung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§ 9 Pflichten und Haftung des Gastes

(1) Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung und Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere bezüglich der für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten.

(2) Der Gast haftet gegenüber dem Host für Schäden an der Unterkunft und deren Einrichtung, die durch ihn oder durch von ihm mitgebrachte oder eingelassene Personen verursacht werden.

(3) Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Plattformbetreiber berechtigt ist, Schadensersatzansprüche des Hosts im Namen und im Auftrag des Hosts gegenüber dem Gast geltend zu machen.

TEIL III - FÜR GASTGEBER

§ 10 Inseratserstellung und Vertragsschluss

(1) Der Host ist verpflichtet, in seinen Inseraten wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über die angebotene Unterkunft zu machen.

(2) Bei Unterkünften mit Sofortbuchung stellt das Inserat ein verbindliches Angebot des Hosts zum Abschluss eines Unterkunftsvertrags dar. Der Gast nimmt dieses Angebot durch Abschluss des Buchungsvorgangs an. Der Unterkunftsvertrag wird jedoch erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Zahlungsdienstleister wirksam.

(3) Bei Unterkünften mit Bestätigungspflicht gibt der Gast durch Abschluss des Buchungsvorgangs ein Angebot zum Abschluss eines Unterkunftsvertrags ab. Der Host nimmt das Angebot durch Erteilung der Bestätigung an. Der Unterkunftsvertrag wird jedoch erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Zahlungsdienstleister wirksam.

(4) Der Host ist verpflichtet, die Verfügbarkeit seiner Unterkunft aktuell zu halten. Der Plattformbetreiber stellt eine automatische Synchronisationsfunktion zur Verfügung, deren Implementierung und Nutzung in der Verantwortung des Hosts liegt.

§ 11 Provision und Auszahlung

(1) Für jeden über die Plattform zustande gekommenen Unterkunftsvertrag steht dem Plattformbetreiber eine Provision zu. Bei Unterkünften, die unmittelbar über die Plattform eingestellt werden, beträgt die Provision einen prozentualen Anteil des Unterkunftspreises und wird dem Host vor Vertragsschluss transparent angezeigt. Der Host kann einen begrenzten Anteil der Provision auf den Gast umlegen; die Höhe des maximal umlegbaren Anteils wird vom Plattformbetreiber festgelegt. Der Plattformbetreiber kann einzelnen Nutzern oder Nutzergruppen abweichende Provisionssätze einräumen. Für Partnerunterkünfte gilt § 13.

(2) Die Zahlung des Gesamtbetrags durch den Gast erfolgt über einen vom Plattformbetreiber ausgewählten Zahlungsdienstleister.

(3) Die Auszahlung des Unterkunftspreises sowie etwaiger behördlicher Gebühren erfolgt nach erfolgter Buchung abzüglich der Provision an den Host.

(4) Der Host legt eine kostenfreie Stornierungsfrist von bis zu 30 Tagen vor dem Check-in-Datum fest. Storniert der Gast rechtzeitig innerhalb dieser Frist, wird der gezahlte Gesamtbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 2 % des Gesamtbetrags an den Gast erstattet; die Provision wird dem Host zurückerstattet. Storniert der Gast nach Ablauf der Frist, behält der Host den Unterkunftspreis und die Provision verbleibt beim Plattformbetreiber. Wird die Unterkunft im Zeitraum einer nicht erstattungsfähigen Stornierung ganz oder teilweise anderweitig über die Plattform vermietet, ist der Host verpflichtet, dem Gast eine anteilige Erstattung zu leisten. Der Plattformbetreiber informiert beide Parteien und unterstützt bei der Berechnung.

(5) Bei Stornierung einer Buchung durch den Host wird der gesamte vom Gast gezahlte Betrag vollständig an den Gast erstattet. Der Host kann die gezahlte Provision abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 2 % des Gesamtbetrags vom Plattformbetreiber zurückfordern.

(6) Der Host ermächtigt den Plattformbetreiber, fällige Forderungen aus dem Nutzungsverhältnis — insbesondere Rückerstattungen an Gäste infolge von Stornierungen oder einer Sperrung gemäß diesen AGB und den Plattformregeln, offene Provisionen sowie Beträge, die der Plattformbetreiber gemäß § 8 Abs. 6 im Wege der Vorleistung an Gäste erstattet hat — über das erteilte SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen, sofern ein solches Mandat erteilt wurde. Alternativ kann der Einzug über den Zahlungsdienstleister erfolgen.

(7) Der Host ermächtigt den Plattformbetreiber, etwaige Schadensersatzansprüche des Hosts gegenüber Gästen aus dem Unterkunftsvertrag im Namen und im Auftrag des Hosts geltend zu machen. Dies umfasst auch die Beauftragung von Inkassodienstleistern oder Rechtsanwälten. Der Plattformbetreiber ist hierzu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

(8) Die Plattform stellt dem Gastgeber eine automatische Rechnungserstellung zur Verfügung. Der Gastgeber ist für die Richtigkeit seiner hinterlegten Angaben (Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr., Kleinunternehmerstatus) verantwortlich. Der Gastgeber kann die automatische Rechnungserstellung jederzeit per E-Mail an support@fairvisit.de oder über den Support-Chat deaktivieren. In diesem Fall obliegt die Rechnungsstellung gegenüber dem Gast dem Gastgeber.

§ 12 Pflichten des Hosts

(1) Der Host soll auf Anfragen und Nachrichten von Gästen innerhalb von 24 Stunden reagieren. Dies dient der Qualitätssicherung und dem Vertrauen der Nutzer in die Plattform.

(2) Der Host hat sämtliche für die Vermietung der Unterkunft geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere im Bereich des Gewerberechts, Steuerrechts und etwaiger Meldepflichten sowie kommunaler und lokaler Regelungen (z.B. Wohnraumschutzverordnungen, Tourismusabgaben). Soweit Unterkünfte in Deutschland betroffen sind, stellt der Plattformbetreiber dem Host die im Rahmen der Buchung erhobenen Meldedaten (An- und Abreisedatum, Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit sowie – bei nicht-deutschen Gästen – Geburtsdatum und Ausweis-/Passnummer) auf Anfrage per Self-Service-Download bereit. Der Host bleibt für die Einhaltung der Meldepflichten verantwortlich.

(3) Der Host darf Gäste nicht aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts diskriminieren. Dies gilt unbeschadet der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

TEIL IV - PARTNERUNTERKÜNFTE

§ 13 Partnerunterkünfte (Vermittlung über Drittpartner)

(1) Ein Teil der über die Plattform vermittelten Unterkünfte wird nicht durch unmittelbare Plattform-Nutzer eingestellt, sondern über kooperierende Vermittlungspartner (z.B. Channel-Manager) bereitgestellt. Diese Unterkünfte sind im Inserat als „Partnerunterkunft" gekennzeichnet.

(2) Auch bei Partnerunterkünften kommt der Unterkunftsvertrag unmittelbar zwischen Gast und Host zustande; der Plattformbetreiber bleibt ausschließlich Vermittler im Sinne von § 1 Abs. 2.

(3) Bei Partnerunterkünften können die Zahlungsabwicklung sowie die Abwicklung von Stornierungen durch den jeweiligen Vermittlungspartner anstelle des Plattformbetreibers erfolgen. Die geltenden Konditionen — insbesondere Zahlungsdienstleister, Stornofristen und Rückerstattungsregeln — werden dem Gast vor Abschluss der Buchung transparent ausgewiesen. Soweit die Zahlungsabwicklung nicht über den Plattformbetreiber läuft, finden § 8 Abs. 2 sowie § 8 Abs. 4 bis 6 keine Anwendung; die entsprechenden Schutzmechanismen werden über den Vermittlungspartner sichergestellt.

(4) Hosts von Partnerunterkünften sind nicht zwingend Plattform-Nutzer im Sinne von § 1. Pflichten und Ermächtigungen, die sich an einen unmittelbaren Plattform-Host richten — insbesondere § 11 Abs. 6 (SEPA-Lastschrift), § 11 Abs. 7 (Inkasso-Beauftragung) sowie sämtliche Pflichten aus § 12 — gelten für solche Hosts nur, soweit sie aufgrund vertraglicher Beziehung zwischen Plattformbetreiber und Vermittlungspartner durchsetzbar sind. Im Übrigen verweist der Plattformbetreiber Anfragen an den Vermittlungspartner.

(5) Die Provision für die Vermittlung von Partnerunterkünften wird unmittelbar zwischen Plattformbetreiber und Vermittlungspartner abgerechnet; § 11 Abs. 1 Sätze 2 und 3 finden insoweit keine Anwendung.

(6) Rechnungen für Partnerunterkünfte werden in der Regel direkt vom Host oder vom Vermittlungspartner ausgestellt. Die automatische Rechnungserstellung nach § 11 Abs. 8 gilt für Partnerunterkünfte nicht.

(7) Soweit der Plattformbetreiber externe Bewertungen Dritter (z.B. von einer Bewertungsplattform des Vermittlungspartners) auf der Detailseite einer Partnerunterkunft anzeigt, sind diese als externe Bewertungen gekennzeichnet. Bewertungen, die über die Plattform abgegeben werden, unterliegen unverändert § 5 der Plattformregeln.

Gespeichert